Anwesende Fachschaften: Bonn, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Freiburg, Hamburg, Kaiserslautern, Karlsruhe, Marburg, Münster, Ulm

TOP 1 AK Langzeitstudiengebühren

Der AK berichtet über den aktuellen Arbeitsstand. So wurde über den Sinn und Unsinn von Langzeitstudiengebühren diskutiert, Gesetzesstellen gelesen und bewertet und sich mit grundsätzlichen Fragen beschäftigt (Was ist ein Langzeitstudent?, Richtet ein Langzeitstudent finanziellen Schaden an?). In Baden-Württemberg werden ab dem 15. Semester 1000.- DM / Semester erhoben, ab dem 10. Semester wird das BAFöG eingestellt. Die grundsätzliche Frage sei, ob Langzeitstudiengebühren prinzipiell erhoben werden dürfen. Viele damit verbundene Probleme seien dabei offensichtlich nicht bedacht worden (Was machen beispielsweise Studierende mit Kind?; Problem der sozialen Selektion durch Bildung, Geldelite = Bildungselite). Der AK ist sich einig, dass die Einführung von Langzeitstudien-gebühren verhindert werden muss. Es sollen fachübergreifend Flyer verteilt werden, auf denen die BuFaTa Stellung zu dem Thema nimmt. Im Gespräch mit politischen Vertretern soll die ablehnende Haltung gegenüber jeglicher Art von Studiengebühren vorgebracht werden. Tatsache sei außerdem, dass die Länder, sollten Langzeitstudiengebühren eingeführt werden, Gelder für die Universitäten streichen, weil diese dann ja über Studiengebühren finanziert würden. Ein weiteres Problem von Studiengebühren sei, dass diese möglicherweise Einfluss auf die Studienwahl nehmen. Vanessa (Bonn) berichtet, dass die Univerwaltung in Bonn den Studierenden gegenüber den Vorwurf erhoben hätte, dass sie keinen Protest erhoben hätten. Zu wenige Studierende seien aufmerksam gemacht worden, sich aktiv am Hochschulgeschehen zu beteiligen.
Es wird ein Meinungsbild darüber erstellt, ob der Flyer nach redaktionellen Änderungen an möglichst vielen Unis verteilt werden soll. (38 dafür, 6 Enthaltungen)


TOP 2 AK Studienkontenmodell

Der AK erklärt kurz das Studienkontensystem. Der Grundgedanke dahinter ist, das jeder Studierende ein “Guthaben” in Form von SWS erhält, die dann je nach Studienrichtung und besuchten Lehrveranstaltungen abgezogen werden. Gebühren werden erhoben, wenn das Konto an SWS verbraucht ist und man mit seinem Studium über der festgelegten Regelstudienzeit liegt. Prinzipiell wird für das Erststudium die doppelte Regelstudiendauer gewährt, bevor Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühren beläuft sich wohl auf ca. 25 € pro weitere belegte SWS.
Mit dem Modell soll bei den Studierenden das Bewusstsein entwickelt werden, dass sie Kosten verursachen. Zum regulären Lehrplan soll zusätzlich ein breites Angebot berufvorbereitender “skills” aufgebaut werden.
Der AK liest sein ausgearbeitetes Schriftstück vor, in dem die ablehnende Haltung der BuFaTa gegenüber diesem System vorgebracht wird.
Das Thema wird im Plenum kurz diskutiert. Dabei wird u.a. angesprochen, dass das Studium Universale zu jeder Zeit besucht werden kann, aber in keiner Form angerechnet wird. Sonja (Hamburg) meint, dass man die Stellungnahme lieber allgemein halten solle, da es in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Modelle gebe.
Ein weiteres Problem, welches angesprochen wird, ist, dass es in Zukunft sein könne, dass auch Betriebe ein solches Punktesystem einführen, und dann vorwiegend Hochschulabsolventen mit vielen “Restpunkten” eingestellt werden. Diese könnten dann beispielsweise gleich mit ihren Restpunkten ihre eigenen betriebsinternen Fortbildungen “bezahlen”. Problematisch sei auch, dass Studierende lieber ihre Punkte sparen würden, als ein Vorlesung noch einmal zu besuchen, weil der gehörte Lehrstoff noch nicht verstanden wurde.
Es wird die Frage gestellt, ob und wo das System demnächst eingeführt werden soll. Es sind dies Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (2004). Das Plenum zweifelt stark an der praktischen Durchführbarkeit, da das Modell noch viel zu unausgereift sei. Die Studierenden brauchen in jedem Fall Mitspracherecht.
Sonja (Hamburg) merkt an, dass im Moment nur eine allgemeine Diskussion über das Konzept möglich sei. Man dürfe sich nicht an Details abarbeiten, die sich vermutlich noch x-mal ändern.
Dominic (Darmstadt) schlägt vor, den AK unbedingt fortlaufen zu lassen.
Das Thema wird auf das nächste Plenum vertagt. Bis dann soll auch eine neue Tischvorlage vorliegen.


TOP 3 AK Rasterfahndung

Zu Beginn berichtet der AK über die Thematik. Die Rasterfahndung ist seit den 70er Jahren möglich. Nach dem 11. September 2001 hat es keine Gesetzesänderung zur Rasterfahndung gegeben. Unklar bleibt, welche Daten im Detail erfasst und welche davon verarbeitet werden. Es wird außerdem befürchtet, dass erhobene Daten nach Abschluss der Ermittlungen nicht gelöscht werden.
In einem Papier des AK wird deutlich gemacht, dass die BuFaTa Rasterfahndung ablehnt. Von verschiedenen Stellen aus werden Daten über Personen eingeholt, mit welchen ein “Gesamtbild” dieser erstellt werden soll. Potentielle Verbrecher sollen so herausgefiltert werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch abzulehnen, da nur bestimmte Personengruppen gerastert werden. Somit schürt die Rasterfahndung den, von den Medien ohnehin schon reichlich propagierten, Generalverdacht gegen ausländische Mitbürger. Ausländische Studierende werden verängstigt. Es wird berichtet, dass ausländische Studierende vor Vorlesungen abgefangen wurden oder gar das BKA gleich vor der Haustüre stand.
Die Rasterfahndung fördert das Misstrauen gegenüber ausländischen Studierenden. Des weiteren wird in der Stellungnahme die Effizienz der Rasterfahndung angezweifelt. In den 70er Jahren führte die Rasterfahndung gerade mal zu einer Verhaftung. Die Merkmale, nach denen gerastert wird, sind zweifelhaft und führen letztendlich nur zur Diskriminierung von ausländischen Studierenden.
Die Stellungnahme soll noch an diesem Abend weiter ausgearbeitet werden, um sie als Pressemitteilung zu verschicken. Man ist sich einig, dass es kein Problem sei, sich als BuFaTa hierzu zu äußern, da uns die Thematik direkt betrifft. Die Abstimmung über die Presseerklärung soll auf dem nächsten Plenum erfolgen.


TOP 4 Planung der nächsten BuFaTa

Die nächste BuFaTa im Sommersemester 2002 wird in Freibug stattfinden. Die Winter-BuFaTa 2002/03 wird wahrscheinlich in Ulm veranstaltet. Die Delegation der FS Ulm muss dies jedoch zu Hause noch genauer klären.


TOP 5 Bericht des AK Gentechnik

Der AK hat sich darauf geeinigt, dass das AK-Protokoll, welches die Pros und Contras der Diskussion zu dem Thema im AK wiedergibt, an alle Chemie-Fachschaften mit dem Rundbrief verschickt werden soll. Eine Stellungnahme der BuFaTa soll dabei nicht enthalten sein. Alle sind aufgerufen, sich selbst über dieses Thema weiter zu informieren und eingeladen, auf einer der nächsten BuFaTas im AK Gentechnik mitzuarbeiten. Es erscheint sehr sinnvoll, den AK weiterzuführen. Die Themen, mit denen sich beschäftigt werden soll, sind hier nochmals kurz wiedergegeben: Stammzellen, pränatale Diagnostik, Biowaffen, transgene Nutztiere, Gentechnik in der Landwirtschaft und “Patente auf Leben und Organe”. Manuel (Dresden) wurde als Koordinator für den Arbeitskreis ausgewählt. Anfragen sollen aber erst an das BuFaTa-Sekretariat gestellt werden. Es wird berichtet, dass die BuFaTa Biologie leider nur schwach organisiert ist und es zu dem Thema bis jetzt keine AK-Tätigkeit gegeben hat.
Organisatorisches soll auf dem nächsten Plenum geklärt werden.


TOP 6 AK Frieden

Der AK wurde in der Nacht zum Samstag spontan gegründet. Anlass war die aktuelle politische Situation. Am Freitag wurde im Bundestag die Bereitstellung der Bundeswehr für einen Einsatz im Krieg der USA gegen Afghanistan beschlossen. Der AK liest seine ausgearbeitete Resolution gegen diesen Einsatz vor. Als erstes wird die Frage gestellt, was unter einer “gerechten Weltwirtschaftsordnung” verstanden wird. Jens (Münster) definiert eine solche damit, dass reiche Länder arme Länder nicht ausbeuten.
Anschliessend entbrennt zunächst eine Diskussion darüber, ob sich die BuFaTa zu allgemeinpolitischen Themen äußern darf, kann, sollte oder gar muss. Es steht auf jeden Fall fest, dass die BuFaTa keine juristische Person ist, und somit auch nicht verklagt werden kann, wenn sie Äußerungen zu bestimmten Themen tätigt. Sonja (Hamburg) stellt einstiegs einen Bezug zwischen allgemeinpolitischen Fragestellungen und hochschulpolitischen Fragestellungen her. Sie argumentiert, dass es Aufgabe der Universitäten sei, wissenschaftliche Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu erarbeiten. Ganz abgesehen davon, dass mehr Geld für Universitäten vorhanden wäre, wenn weniger Geld in die Rüstung fließen würde.
Einige Fachschaftsratsmitglieder haben Bedenken, ob sie von ihrer Fachschaft automatisch mit einem politischen Mandat gewählt wurden, und bezweifeln, dass sie sich überhaupt politisch äußern dürfen. Wiebke (Dresden) meint dazu, dass ein sich zur Wahl stellender FSR nicht sein ganzes Programm vorstellen kann, da es immer wieder aktuelle Themen gebe, auf die man reagieren müsse, wie in diesem Falle. Die Gegenseite bezweifelt jedoch grundsätzlich, auf Vollversammlungen jemals ein generelles politisches Mandat angekündigt zu haben.
Tobsen (Hamburg) macht den Vorschlag, lieber eine Unterschriftenliste zu erstellen, womit jeder einzeln entscheiden kann, ob er die Resolution mit seinem Namen unterstützt. Er sehe nicht unbedingt die Notwendigkeit, dass auf dem Paper der unbekannte Name “BuFaTa Chemie” stehe. Somit wäre der Effekt bei demjenigen, der die Resolution liest der selbe.
Es wird das Bedenken ausgesprochen, dass man sich in Zukunft zu jedem allgemeinpolitischen Thema äußern wird bzw. dies eigentlich sogar konsequenterweise tun müsse.
Der Antrag, sofort über das Resolutionspapier abzustimmen wird mit 15 : 24 : 7 abgelehnt.
Dominics (Darmstadt) GO-Antrag, die Diskussion nur bis Mitternacht zu führen und dann für oder gegen eine Äußerung gegen den Krieg zu stimmen, stößt auf Gegenrede, da es für wenig sinnvoll gehalten wird, ein Zeitraster aufzustellen.
Es wird der GO-Antrag gestellt, ohne weitere Diskussion darüber zu beschließen, ob die BuFaTa allgemeinpolitisch tätig sein soll. Der Antrag wird mit 19 zu 14 zu 13 angenommen.
Sonja (Hamburg) stellt den GO-Antrag, fachschaftenweise abzustimmen. Der Antrag wird angenommen.

Beschlussantrag: „Die BuFaTa Chemie sieht es als ihre Aufgabe an, zu dem allgemeinpolitischen Thema “Bundeswehreinsatz in Afghanistan” Stellung zu beziehen.“
Die Fachschaften Ulm und Freiburg betonen vor der Abstimmung, dass sie als U-Fachschaften abstimmen. Die Abstimmung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge:

Bonn
Braunschweig
Darmstadt
Dresden
Freiburg
Enthaltung
Dafür
Dafür
Dafür
Dafür
Hamburg
Kaiserslautern
Marburg
Münster
Ulm
Dafür
Enthaltung
Enthaltung
Dafür
Dagegen

Damit ist der Antrag mit 6 zu 1 zu 3 angenommen.

Die Resolutionsvorlage des AK Frieden wird ausführlich diskutiert und einige Änderungsanträge gestellt. Die Resolution mit allen beschlossenen Änderungen findet sich im Anhang. Es wird fachschaftenweise über die Annahme der Resolution abgestimmt:

Bonn
Braunschweig
Darmstadt
Dresden
Freiburg
Dafür
Dagegen
Dafür
Dagegen
Dafür
Hamburg
Kaiserslautern
Marburg
Münster
Ulm
Dafür
Dafür
Enthaltung
Dafür
Dagegen

Mit 6 zu 3 zu 1 wird die Resolution beschlossen.

Als Empfänger einigt man sich auf den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat. Ausserdem soll die Resolution an den FZS weitergeleitet werden.

Der Antrag, bei Weitergabe der Resolution stets dass Abstimmungsergebnis mit anzugeben, wird mit 13 zu 18 zu 9 abgelehnt.

Protokoll: Tobsen (Hamburg)