Mate als Grundnahrungsmittel
Die 72. BuFaTaChemie fordert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) auf, Mate enthaltende Softgetränke mit einem Mate-Anteil von mindestens 0,2% als Grundnahrungsmittel zu qualifizieren und diese in die Ernährungspyramide zu integrieren. Die Einstufung als Grundnahrungsmittel hätte ferner eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% zur Folge, wodurch die Versorgungslage mit dem Produkt verbessert und für jedes Individuum täglich zugänglich gemacht werden kann.